FAQ: Häufige Fragen und unsere Antworten
Wir beraten Sie auf Augenhöhe. Das sagen wir nicht nur, das machen wir auch. Hier haben wir daher Antworten auf einige häufig gestellte Fragen verständlich für Sie aufbereitet.
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Das ist ganz einfach: Füllen Sie nur unser Auftragsformular zum ausgewählten Tarif aus (gibt’s direkt bei uns im Kundenzentrum oder auf Wunsch per Post zu Ihnen nach Hause). Das schicken Sie dann einfach per Post an uns zurück oder geben es direkt bei uns im Kundenzentrum oder bei einem unserer Vertriebspartner ab. Gerne kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
Natürlich können Sie auch ganz unkompliziert online zu uns wechseln. Einfach im Tarifrechner die Postleitzahl und Ihren Verbrauch ergänzen, schon zeigen wir Ihnen die für Sie passende Tarifauswahl an und Sie können den Tarif online bestellen.
Übrigens: Wir kümmern uns selbstverständlich um die Kündigung bei Ihrem jetzigen Energieversorger und regeln alles Weitere.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Energiekrise können wir aktuell keine Neukunden-Verträge anbieten! Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zur aktuellen Situation.
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Ein Umzug kann stressig sein, aber mit ein bisschen Vorbereitung klappt Ihre An- und Ummeldung bei uns ganz einfach. Teilen Sie uns nur zeitnah folgende Angaben mit:
Beim Einzug:
- die Zähler-Nr. (auf dem Strom- und Gaszähler ablesbar)
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihren Namen und die neue Anschrift
- den Namen des Vormieters und des Vermieters
- eine Telefon-Nr. für Rückfragen
Beim Auszug:- die Vertragskontonummer
- die Zähler-Nr. (auf dem Strom- oder Gaszähleroder der Jahresabrechnung ablesbar)
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihren Namen und die neue Anschrift
- den Namen des Vermieters
- eine Telefon-Nr. für Rückfragen
- ggf. Ihre neue Bankverbindung
Am besten nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular für den Umzug! Dort werden alle relevanten Informationen automatisch abgefragt.
Wichtig: In bestehenden Vertragsverhältnissen kann im Regelfall keine Namensänderung erfolgen. Ändern sich zum Beispiel die Partner einer Wohngemeinschaft, erfolgt eine Schlussrechnung an die bisherigen Vertragspartner und gleichzeitig ein Vertragsabschluss mit den neuen Partnern!
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Nein, keine Sorge. Es kommt zu keiner Unterbrechung in der Strom- oder Gasversorgung und auch Ihre Strom- oder Gaszähler bleiben gleich und müssen nicht erneuert werden.
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In der Regel "Ja!". Entweder es kommt ein Mitarbeiter Ihres Netzbetreibers, der Ihren Zähler abliest, oder Sie erhalten eine Postkarte, in die Sie bequem Ihre aktuellen Zählerstände eintragen und an Ihren Netzbetreiber zurücksenden.
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Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und Ihr Vormieter bereits Kunde bei uns war, bildet sein Verbrauch in der Regel die Basis für die Abschlagsrechnung. Ansonsten wird Ihr Abschlag zunächst nach Durchschnittswerten berechnet. Sie kennen aber Ihre Verbrauchsgewohnheiten und die Geräteausstattung selbst am besten. Teilen Sie uns Ihre aktuellen Zählerstände rund 4 bis 6 Wochen nach Ihrem Wechsel oder vor Fälligkeit der ersten Zahlung erneut mit und wir erstellen Ihnen Ihren individuellen Abschlagsplan.
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Kein Problem. Einfach die aktuellen Zählerstände durchgeben und wir passen Ihren Abschlag dem Verbrauch an. Eine Erhöhung ist in der Regel auch ohne Zählerstände möglich.
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Aufgrund gesetzlicher Fristen und Bearbeitungszeiträume für die Bearbeitung Ihres Wechsels zu uns können mehrere Wochen vergehen. Weitere Verzögerungen können sich durch die unterschiedlichen Fälligkeitstermine je nach Ihrem Wohngebiet,dem so genannten Ablesebezirk, ergeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Abrechnungsvorgänge automatisiert sind und nicht auf Kundenwunsch verändert werden können.
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Da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, den tatsächlichen Energieverbrauch unserer Kunden jährlich zu überprüfen, wird auf dieser Basis der neue Monatsabschlag festgelegt. Natürlich werden auch Preisänderungen bei dieser Berechnung berücksichtigt.
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Wir haben ein rollierendes Abrechnungsverfahren, das heißt die Zahlungstermine sind ganzjährig über die Monate und Wochentage verteilt. Die Abschläge sind bei uns immer zum 10. Werktag eines jeden Kalendermonats fällig. Aus diesem Grund erhalten Sie auch die Jahresabrechnung nicht zwingend zum 31.12., sondern entsprechend Ihrem Wohngebiet im dafür festgelegten Monat. Diese Aufteilung sichert einen hohen und konstanten Qualitätsstandard sowie eine bessere Informations- und Beratungsmöglichkeit zu den Rechnungen.
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Rund 70% der Heizenergie wird in den Wintermonaten verbraucht. Die Kosten für die Energiemenge des Jahres wird i. d. R. gleichmäßig auf alle Monate verteilt,so dass ein „Guthaben“ aus dem Sommer die höheren Kosten des Winters auffängt. Bei einem Anbieterwechsel im Herbst fehlt diese „Sparphase“ und führt u. U. zu höheren Abschlagszahlungen. Die erste Zahlung erfolgt meist 8 Wochen nach Ihrem Wechsel, folglich werden die Gesamtkosten auf wenige Monate umgelegt. Sobald ein volles Jahr abgerechnet wird, verteilen sich die monatlichen Beträge gleichmäßiger und fallen in der Regel niedriger aus.